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AGB
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AGB für den Online-Shop www.shop.preimess.de
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§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
§ 2 Vertragsschluss
§ 3 Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug
§ 4 Lieferung
§ 5 Eigentumsvorbehalt
§ 6 Preise
§ 7 Rücktritt
§ 8 Gewährleistung
§ 9 Haftungsbeschränkung
§ 10 Datenschutz
§ 11 Gerichtsstand
§ 12 Salvatorische Klausel
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§ 1 Geltungsbereich
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Alle Leistungen, die von der
Oberflächentechnik Preimeß, Inh. Bernhard Preimeß (im
folgenden Oberflächentechnik Preimeß genannt) für den
Kunden erbracht werden, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage
der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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§ 2 Vertragsschluss
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(1) Die Angebote der Oberflächentechnik
Preimeß im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an
den Kunden dar, bei Oberflächentechnik Preimeß Waren zu
bestellen.
(2) Durch die Bestellung der gewünschten Waren im Internet gibt
der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages
ab.
(3) Die Oberflächentechnik Preimeß ist berechtigt, dieses
Angebot innerhalb von 10 Kalendertagen unter Zusendung einer
Auftragsbestätigung anzunehmen. Die Auftragsbestätigung
erfolgt durch Übermittlung einer E-Mail. Nach fruchtlosem Ablauf
der 10-Tages-Frist gilt das Angebot als abgelehnt.
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§ 3 Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug
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(1) Die Bezahlung der Waren erfolgt wahlweise per
Vorkasse oder per Nachnahme oder auf Rechnung. Die Bezahlung per
Nachnahme ist nur bei Versand innerhalb Deutschlands möglich. Die
Oberflächentechnik Preimeß behält sich das Recht vor,
im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten zu akzeptieren oder
auszuschließen.
(2) Bei Zahlung per Vorkasse verpflichtet sich der Kunde, den Kaufpreis
nach Vertragsschluss unverzüglich zu zahlen. Bei Zahlung auf
Rechnung verpflichtet sich der Kunde, den Rechnungsbetrag innerhalb von
10 Tagen nach Erhalt der Ware zu begleichen.
(3) Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, hat er
währenddessen jede Fahrlässigkeit zu vertreten. Er haftet
wegen der Leistung auch für Zufall, es sei denn, dass der Schaden
auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten sein würde.
(4) Der Kaufpreis ist während des Verzugs zu verzinsen. Der
Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte
über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein
Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz acht
Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
(5) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
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§ 4 Lieferung
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(1) Die Lieferung von Waren erfolgt nur solange der Vorrat reicht.
(2) Die Lieferung erfolgt durch Sendung der Ware ab Lager an die vom
Kunden mitgeteilte Adresse. Soweit Lieferung gegen Vorkasse vereinbart
ist, beträgt die Lieferfrist im allgemeinen 2-3 Werktage nach
Erhalt des Kaufpreises. Ansonsten beträgt die Lieferfrist im
allgemeinen 2-3 Werktage ab Versand der Auftragsbestätigung. Diese
Angaben sind unverbindlich, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(3) Die Lieferung erfolgt gegen die bei der Internetbestellung
angegebenen Verpackungs- und Versandkosten in Höhe von 3,80
€. Für Auslandslieferungen wird, soweit nichts anderes
angegeben ist, der Preis für Verpackung und Versand gesondert nach
Gewicht berechnet. Wenn der Kunde eine spezielle Art der Versendung
wünscht, bei der höhere Kosten anfallen, so hat er auch diese
Mehrkosten zu tragen.
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§ 5 Eigentumsvorbehalt
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Die Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung Eigentum der Oberflächentechnik Preimeß. Vor
Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung,
Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne
ausdrückliche Einwilligung der Oberflächentechnik
Preimeß nicht zulässig.
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§ 6 Preise
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(1) Mit der Aktualisierung der Internet-Seiten von
der Oberflächentechnik Preimeß werden alle früheren
Preise und sonstige Angaben über Waren ungültig.
(2) Maßgeblich für die Rechnungsstellung ist der Preis zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots des Kundens.
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§ 7 Rücktritt
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(1) Die Oberflächentechnik Preimeß ist
berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der
Lieferung oder Leistung zurückzutreten, wenn falsche Angaben
über die Kreditwürdigkeit des Kunden gemacht worden oder
objektive Gründe hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des
Kunden entstanden sind und dieser auf Begehren der
Oberflächentechnik Preimeß weder Vorauszahlung leistet noch
vor Lieferung eine taugliche Sicherheit erbringt oder wenn über
das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder
ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels
kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.
(2) Unbeschadet der Schadenersatzansprüche der
Oberflächentechnik Preimeß sind im Falle des
Teilrücktritts bereits erbrachte Teilleistungen
vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen.
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§ 8 Gewährleistung
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(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt
zwei Jahre. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht
beteiligt ist oder beim Verkauf gebrauchter Sachen beträgt die
Gewährleistungsfrist ein Jahr.
(2) Ist die Sache mangelhaft, hat der Kunde das Recht, als
Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder
die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Die
Oberflächentechnik Preimeß kann die vom Kunden gewählte
Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 BGB
verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten
möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in
mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu
berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne
erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen
werden könnte. Der Anspruch des Kunden beschränkt sich in
diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht der
Oberflächentechnik Preimeß, auch diese unter den
Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(3) Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, hat der
Kunde die Ware unverzüglich nach der Ablieferung, soweit dies nach
ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu
untersuchen. Wenn sich ein Mangel zeigt, so hat er uns diesen
unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so
gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel
handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich
später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich
nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in
Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Diese Bestimmungen gelten nicht,
wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde. Zur Erhaltung der Rechte
des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
(4) Liefert die Oberflächentechnik Preimeß zum Zwecke der
Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Kunden
Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der
§§ 346 bis 348 BGB verlangen.
(5) Schäden, die durch unsachgemäße oder
vertragswidrige Maßnahmen des Kunden, bei Aufstellung, Anschluss,
Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen
Anspruch gegen Oberflächentechnik Preimeß. Die
Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich
insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren.
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§ 9 Haftungsbeschränkung
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(1) Für andere als durch Verletzung von
Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die
Oberflächentechnik Preimeß nur, soweit diese Schäden
auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf
schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch
Oberflächentechnik Preimeß oder dessen
Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine darüber hinausgehende
Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen des
Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.
(2) Nach dem jetzigen Stand der Technik kann die Datenkommunikation
über das Internet nicht fehlerfrei und/oder jederzeit
verfügbar gewährleistet werden. Die Oberflächentechnik
Preimeß haftet daher nicht für die jederzeitige
Verfügbarkeit des Shops der Oberflächentechnik Preimeß.
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§ 10 Datenschutz
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Alle zur Durchführung des Auftrags
erforderlichen personenbezogenen Daten werden in maschinenlesbarer Form
gespeichert und vertraulich behandelt. Die für die Bearbeitung
eines Auftrags notwendigen Daten wie Name und Adresse werden im Rahmen
der Durchführung der Lieferung an die mit der Lieferung der Ware
beauftragen Unternehmen weitergegeben.
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§ 11 Gerichtsstand
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Alle Streitigkeiten aus diesem
Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Sind die
Vertragsparteien Kaufleute, ist das Gericht an dem die
Oberflächentechnik Preimeß seinen Sitz hat, zuständig,
sofern nicht für die Streitigkeit ein ausschließlicher
Gerichtsstand begründet ist.
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§ 12 Salvatorische Klausel
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Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages
ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die
übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt.
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